Mandanten-Information: Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 – So sind Sie richtig vorbereitet!

Kaum haben Sie ihre Kassensysteme entsprechend den seit Anfang 2017 geltenden verschärften Anforderungen angepasst, da rüstet die Finanzverwaltung schon mächtig auf. Denn ab dem 01.01.2018 darf sie erstmals das neue Instrument der spontanen Kassennachschau anwenden.

Mit der unangekündigten Kassennachschau verschärft die Finanzverwaltung die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen Ihrer Mandanten! Entspricht die Kassenführung nicht den Vorschriften, drohen ihnen Bußgelder von bis zu 50.000 €. Sie sollten daher allzeit gut vorbereitet sein!

Bestellen Sie deshalb jetzt das neue Rundschreiben „Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 – So sind
Sie richtig vorbereitet!“ ein und informieren Sie sich aktiv und ausführlich über den Ablauf einer spontanen Kassennachschau
die Rechte und Pflichten von Prüfer und Geprüftem
die möglichen Sanktionen das richtige Verhalten bei der Kassennachschau die sonstigen Kassenregelungen, eventuelle Übergangsfristen und die ergänzenden Anforderungen der Kassensicherungsverordnung.