Mehr Zeit zur Abgabe der Steuererklärung

Abgabefrist für authentifiziert übermittelte elektronische Steuererklärung in Bayern verlängert

Wer seine Steuererklärung authentifiziert elektronisch an das Finanzamt übermittelt, erspart sich nicht nur Aufwand und Postversand. Auch in diesem Jahr bekommen Bürgerinnen und Bürger in Bayern für die Abgabe ihrer elektronisch authentifizierten Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit. „Für all diejenigen, die authentifiziert per ELSTER ihre Steuererklärung abgeben, wird eine Neuregelung in Bayern vorgezogen und es gilt schon in diesem Jahr eine verlängerte Frist. Mit dem teilweisen Vorziehen der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz zur weiteren Digitalisierung der Steuerveranlagung“, teilte Finanzminister Albert Füracker auf der Amtsleitertagung der bayerischen Finanzämter am Mittwoch (25.4.) in Bayreuth mit.

Stichtag für die Abgabe der selbst erstellten Steuererklärung mit elektronischer Authentifizierung für das Jahr 2017 ist damit der 31. Juli 2018, nicht mehr der 31. Mai 2018. „Das kommt allen zugute: den Bürgerinnen und Bürgern, die damit einen papierlosen, unkomplizierten Zugang zu ihrem Finanzamt haben, und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung, die die elektronischen Steuererklärungen schneller bearbeiten können“, betonte Füracker. Für die Authentifizierung ist eine einmalige kostenlose Registrierung auf www.elster.de   erforderlich. Bei Abgabe einer nicht authentifizierten elektronischen Steuererklärung bleibt die gesetzliche Abgabefrist 31. Mai 2018 bestehen. Für Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und diese von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, bleibt es bei der bislang schon gültigen Frist Ende Dezember 2018.

Die bayerische Steuer- und Staatsfinanzverwaltung genießt bundesweit einen hervorragenden Ruf. „Wir setzen weiterhin auf eine starke und effizient arbeitende Verwaltung. Wir haben für die Zukunft vorgesorgt. Die Einstellungszahlen bleiben auf hohem Niveau. Mit der Rekordzahl von derzeit über 2.850 Anwärter/innen läuft die Ausbildung in Steuer und Staatsfinanz auf Hochtouren“, betonte Füracker. Die Ausbildung der Nachwuchskräfte wird auch in den kommenden Jahren eine zentrale Aufgabe bleiben. In den letzten Jahren wurden zahlreiche neue Anwärter- und Planstellen geschaffen. Damit wurden auch die neu gegründete „Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht (SZS)“ sowie die „Sonderkommission schwerer Steuerbetrug (SKS)“, das „Steuer-FBI“, gestärkt. Der Doppelhaushalt 2017/2018 enthält weitere Verbesserungen für die Steuerverwaltung. Neben 800 neuen Anwärterstellen wurden unter anderem 30 neue Planstellen für die SKS und rund 74 Stellen für das Landesamt für Steuern geschaffen, insbesondere für den Bereich IuK. Im Nachtragshaushalt 2018 sind insgesamt weitere 25 Planstellen für den IuK-Bereich des Landesamts für Steuern vorgesehen. „Damit wurden insgesamt fast 2.500 neue Stellen allein in den letzten fünf Jahren geschaffen. Wir werden den Weg neuer Stellen in der Steuerverwaltung in den nächsten Haushalten weitergehen“, kündigte Füracker an.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat