Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
Rainer Brückers, Beauftragter des BMAS für die Pflegekommission:
„Diese Empfehlung wurde von der Kommission einstimmig getroffen. Der in 2010 in der Pflegebranche eingeführte Mindestlohn hat sich bewährt. Das haben die Erfahrungen in den vergangenen Jahren gezeigt. Es ist daher ein wichtiges Signal für die Branche, dass die Pflegekommission wiederum ein einvernehmliches Ergebnis zur Anpassung der Pflegemindestlöhne erzielt hat. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken. Von diesem Mindestlohn werden sowohl Beschäftigte und Unternehmen als auch die Pflegebedürftigen profitieren. Gute Pflege soll auch angemessen entlohnt werden.“
In Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen, arbeiten derzeit rund 900.000 Beschäftigte. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht gilt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Die geplanten Erhöhungsschritte im Einzelnen:
West
- ab 01.11.2017: 10,20 Euro (Steigerung: 0 %)
- ab 01.01.2018: 10,55 Euro (Steigerung: 3,4 %)
- ab 01.01.2019: 11,05 Euro (Steigerung: 4,7 %)
- ab 01.01.2020: 11,35 Euro (Steigerung: 2,7 %)
Ost
- ab 01.11.2017: 9,50 Euro (Steigerung: 0 %)
- ab 01.01.2018: 10,05 Euro (Steigerung: 5,8 %)
- ab 01.01.2019: 10,55 Euro (Steigerung: 5,0 %)
- ab 01.01.2020: 10,85 Euro (Steigerung: 2,8 %)
Die bereits begonnene Angleichung der Löhne in Ost und West wird damit weitergeführt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen.
Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, öffentlich-rechtlichen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 25.04.2017