Neue bzw. überarbeitete ISAs zum Bestätigungsvermerk (Auditor’s Report) veröffentlicht

Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat am 15. Januar 2015 die finalen Standards zum Bestätigungsvermerk veröffentlicht und damit das mehrjährige Projekt zur Überarbeitung des Auditor’s Report beendet. Durch die neuen beziehungsweise überarbeiteten Standards soll der Bestätigungsvermerk das Vertrauen in die Prüfung und den geprüften Jahresabschluss steigern. Dies soll insbesondere durch höhere Transparenz und einen verbesserten Informationswert erreicht werden.

Der IAASB Auditor’s Report weist insbesondere folgende Neuerungen auf:

Nur für Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse verpflichtend:

  • Darstellung der Key Audit Matters (KAM), das heißt der Sachverhalte, die aus Sicht des Prüfers für die aktuell durchgeführte Prüfung besonders bedeutsam waren;
  • Offenlegung des Namens des Engagement Partners.

Für alle Prüfungen verpflichtend:

  • Darstellung des Prüfungsurteils an erster Stelle gefolgt von der Darstellung der Grundlagen für dieses Urteil;
  • Verbesserte Berichterstattung über die Unternehmensfortführung durch:
    • Darstellung der Verantwortlichkeiten von Unternehmensführung und Abschlussprüfer,
    • Separate Darstellung von materiellen Unsicherheiten, sofern vorhanden,
    • Beurteilung der Angemessenheit der Darstellung im Jahresabschluss, sofern signifikante Zweifel an der Unternehmensfortführung bestehen;
  • Bestätigende Aussage zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und zur Erfüllung von relevanten ethischen Verpflichtungen;
  • Verbesserte Darstellung der Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers.

Die neuen Anforderungen sind insbesondere in folgenden ISAs verankert:

  • ISA 700 (Revised), Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements,
  • New ISA 701, Communicating Key Audit Matters in the Independent Auditor’s Report,
  • ISA 705 (Revised), Modifications to the Opinion in the Independent Auditor’s Report,
  • ISA 706 (Revised), Emphasis of Matter Paragraphs and Other Matter Paragraphs in the Independent Auditor’s Report,
  • ISA 570 (Revised), Going Concern,
  • ISA 260 (Revised), Communication with Those Charged with Governance.

Die neuen beziehungsweise überarbeiteten International Standards on Auditing (ISAs) sind, sofern sie direkt angewandt werden, für Prüfungen von Jahresabschlüssen anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2016 enden.

In Deutschland sind die ISAs bei der Durchführung von Abschlussprüfungen jedoch erst nach Übernahme durch die EU-Kommission per Komitologieverfahren verpflichtend anzuwenden (vgl. § 317 Abs. 5 HGB). Vor diesem Hintergrund kann sich der tatsächliche Erstanwendungszeitpunkt der genannten Standards noch weiter verschieben.

Allerdings wird der bisher bekannte „deutsche“ Bestätigungsvermerk bereits durch die EU-Abschlussprüferrichtlinie (dort Art. 28) sowie durch die EU-Abschlussprüferverordnung (dort Art. 10) umfangreiche Änderungen erfahren. Die Richtlinie ist bis zum 17. Juni 2016 umzusetzen, die Verordnung entwickelt ab dann unmittelbare Geltung.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des IAASB.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 23.01.2015