Neue EU-Leitlinien ermöglichen unbürokratische Unterstützung von Mittelständlern

Am 01.08.2014 treten die neuen Leitlinien der Europäischen Union für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (RuU-LL) in Kraft.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Rückgrat der deutschen Wirtschaft sind kleine und mittlere Unternehmen. Hier sind oft Unternehmerpersönlichkeiten am Werk, die mit Tatkraft, Kreativität und hohem persönlichen Engagement ihr Unternehmen führen und Arbeitsplätze schaffen. Mit den neuen Leitlinien hat die EU-Kommission ein Instrument geschaffen, das unkomplizierte und unbürokratische Unterstützung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen in Problemlagen ermöglicht.“

Neben die Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen treten künftig die sog. vorübergehenden Umstrukturierungshilfen. Diese Liquiditätshilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für einen Zeitraum von max. 18 Monaten gewährt werden und sind an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft. Damit eröffnen sie den EU-Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Ausgestaltung von Fördermaßnahmen, die es KMU ermöglichen, sich bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen neu am Markt ausrichten zu können. Die Bundesregierung konnte im Laufe der Konsultationen zu den Leitlinien wesentliche Verbesserungen für KMU durchsetzen, u. a. was die Definition von Unternehmen in Schwierigkeiten betrifft.

Die neuen Leitlinien lösen die aus dem Jahr 2004 stammenden ab und gelten bis 31. Dezember 2020. Sie sind im Amtsblatt der Europäischen Kommission 2014/C 249/01 vom 31. Juli 2014 veröffentlicht.

Quelle: BMWi, Pressemitteilung vom 01.08.2014