Neue Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts

Am 01.01.2015 treten die neuen Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Kraft. Den Leitlinien liegen die Vorschläge der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages zugrunde, die bereits in die „Düsseldorfer Tabelle“ ebenfalls mit Wirkung zum 01.01.2015 aufgenommen worden sind. Die Unterhaltsleitlinien sind keine verbindlichen Rechts- oder Rechtsanwendungssätze, dienen aber dem Ziel, die Rechtsprechung zur Berechnung des Unterhalts weitgehend einheitlich zu gestalten.

Die für die Praxis wohl bedeutsamste Änderung im Vergleich zu den bisher geltenden Leitlinien betrifft die Anhebung des notwendigen Selbstbehalts. Der notwendige Selbstbehalt ist der Teil des Einkommens, der bei der Berechnung des Barunterhaltes gegenüber einem Minderjährigen dem unterhaltspflichtigen Elternteil zum eigenen Bedarf verbleiben muss. Dieser Selbstbehalt wird für Erwerbstätige von 1.000 Euro auf 1.080 Euro und für nicht Erwerbstätige von 800 auf 880 Euro erhöht.

Die Unterhaltsleitlinien finden Sie auf der Homepage des OLG Brandenburg.

Quelle: OLG Brandenburg, Pressemitteilung vom 30.12.2014