Niedersächsische Finanzämter wahren den Weihnachtsfrieden

Auch in diesem Jahr wahren die niedersächsischen Finanzämter den sog. Weihnachtsfrieden und verzichten in der Weihnachtszeit auf einzelne Maßnahmen, die von den Bürgerinnen und Bürger als besonders belastend empfunden werden könnten.

„Weihnachten ist ein ganz besonderes Fest im Jahreskalender. Mit dem Weihnachtsfrieden tragen die niedersächsischen Finanzämter dieser besonderen Bedeutung Rechnung“, so der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers.

So werden in Niedersachsen vom Montag vor Heiligabend an bis einschließlich 26. Dezember grundsätzlich keine Außenprüfungen angekündigt oder durchgeführt und keine strafrechtlichen Vorladungen und Mitteilungen übersandt. Hiervon sind allerdings Ausnahmen zulässig, wenn im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden muss.

Im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler werden rückständige Steuerforderungen aber auch weiterhin angemahnt und vollstreckt. Steuerbescheide werden ebenfalls weiterhin bekannt gegeben, was auch die Verzögerung von Steuererstattungen verhindert.

Quelle: FinMin Niedersachsen, Pressemitteilung vom 15.12.2017