„Paradise Papers“ Steuerliche Parallelwelten aufdecken

Die Bundesregierung begrüßt die „Paradise Papers“-Veröffentlichungen und die dahintersteckende Arbeit der Medien. Diese mache die Strukturen, Akteure und Nutznießer steuerlicher Parallelwelten öffentlich. Das sagte Regierungssprecher Seibert in Berlin und verwies auf die gesetzgeberische Arbeit der Bundesregierung.

Die Enthüllungen unterstützten den Transparenzprozess, so Regierungssprecher Steffen Seibert in der Regierungspressekonferenz weiter. Die „Paradise Papers“ erzeugten auf diejenigen Länder Druck, die sich bisher diesem Prozess verschlössen. Die Bundesregierung setze sich seit Jahren auf nationaler und internationaler Ebene für mehr Steuergerechtigkeit ein.

Automatischer Informationsaustausch

Wie Seibert erläuterte, sei zum Beispiel seit September der automatische internationale Informationsaustausch über Finanzkonten in Kraft gesetzt. Über einhundert Länder hätten sich daran beteiligt. Transparenz sei der Untergang jeder Steueroase.

Hinzu käme das Projekt gegen Gewinnverkürzung BEPS (Base Erosion and Profit Shifting). Dieses Projekt gegen Gewinnverlagerung war ein zentraler Bestandteil der G20-Beratungen beim diesjährigen Gipfeltreffen in Hamburg.

„Steueroase“ bezeichnet ein Gebiet, das aufgrund der geltenden rechtlichen Regelungen und deren Anwendung für Steuervermeidung oder Steuerhinterziehung attraktiv ist. Mehrere Faktoren spielen eine Rolle, wie etwa mangelnde Kooperation (kein Informationsaustausch nach OECD-Standard), fehlende Transparenz (zum Beispiel striktes Bankgeheimnis), keine oder sehr niedrige Steuern/Abgaben sowie unfaire Methoden bei der Ermittlung der Steuerbasis (zum Beispiel besonders vorteilhafte Sonderregelungen für nichtansässige Personen beziehungsweise ausländische Einkünfte).

Transparenzregister wird umgesetzt

Wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums ergänzte, hätten die EU-Mitgliedstaaten mit der 4. EU-Geldwäscherichtlinie bereits ein Transparenzregister geschaffen. Diese Regelungen seien jetzt in der Umsetzung. Die Register erlaubten es, in einem gestuften Verfahren Informationen einzusehen. Derzeit liefen Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Ausweitung solcher Regelungen.

Es gebe zwei weitere Listen, so der Ministeriumssprecher, die bereits veröffentlicht oder zurzeit geplant seien. Eine Liste beinhaltet Staaten, die gegen die internationalen Transparenzkriterien verstoßen haben. Diese Liste hatte die OECD für den G20-Gipfel in Hamburg vorgelegt. Der dadurch entstandene Druck führte sehr schnell zu Nachbesserungen. Am Ende blieb nur noch ein Land auf dieser Liste: Trinidad und Tobago. Daneben gibt es eine europäische Liste, die bis Ende des Jahres erstellt wird. Sie beinhaltet nicht nur Transparenz, sondern auch Fragen des fairen Steuerwettbewerbs, das heißt Mindestbesteuerung.

Weitere Anstrengungen notwendig

Trotz aller Fortschritte seien weitere Anstrengungen erforderlich, resümierte der Sprecher des Bundesfinanzministeriums. So gebe es etwa keine europäische Mindestbesteuerung auf Lizenzzahlungen. Doch gerade diese würden in Steuergestaltungen eingesetzt, um Unternehmensgewinne zwischen Staaten zu verschieben. Hier setze sich Deutschland seit längerer Zeit mit Nachdruck für eine europäische Lösung ein.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 07.11.2017