Was passiert, wenn ein Brief verspätet zugestellt wird und dadurch Fristen versäumt werden?

Was passiert, wenn ein Brief verspätet zugestellt wird und dadurch Fristen versäumt werden?

Wie lange darf ein Brief unterwegs sein? Und dürfen Anwälte und ihre Mandanten sich auf die von der Deutschen Post genannten Postlaufzeiten verlassen? Das Oberlandesgericht Hamm hat die Antworten.

Ein Straftäter kam nach Verbüßung von 2/3 seiner Freiheitsstrafe auf Bewährung frei, verstieß dann aber gegen seine Bewährungsauflagen. Gegen den Beschluss der Strafkammer, die Bewährung aufzuheben, legte er innerhalb der 1-wöchigen Frist sofortige Beschwerde ein, und zwar per Einschreiben. Das Schreiben ging bei Gericht aber erst 3 Tage später ein. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte deshalb zugunsten des Beschwerdeführers Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Entscheidung

Das Oberlandesgericht Hamm gewährte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Begründung: Der Beschwerdeführer durfte darauf vertrauen, dass sein Schreiben einen Tag später bei Gericht einging. Denn nach Informationen der Deutschen Post gilt für die Zustellung eines Einschreibens die Laufzeitvorgabe von einem Tag nach Einlieferung.

Für die Region, in der der Beschwerdeführer wohnt, gibt die Deutsche Post einen Anteil von 94 % für die Laufzeitvorgabe von einem Tag an. Das Gericht betonte deshalb, dass danach grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass, wenn keine Besonderheiten vorliegen, Postsendungen, die an einem Werktag aufgegeben werden, am folgenden Werktag beim Empfänger eingehen.