Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer kontrollieren

Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Arbeitgeber darf Arbeitnehmer kontrollieren

Der Arbeitgeber darf die private Internetnutzung im Unternehmen verbieten. Hat er ein Verbot ausgesprochen, darf er auch überwachen, ob es eingehalten wird.

Hintergrund

Ein Unternehmen hatte gegenüber seinem rumänischen Arbeitnehmer den Verdacht, dass dieser während der Arbeitszeit den Dienst-PC im Büro für private Nachrichten nutzte. Im Unternehmen war die private Internetnutzung jedoch generell verboten. Der Mitarbeiter bestritt den Vorwurf. Daraufhin wertete das Unternehmen den Dienst-PC des Arbeitnehmers aus und erstellte Chatprotokolle. Dadurch bestätigte sich der Verdacht der privaten Nutzung. Der Arbeitgeber kündigte deshalb dem Mitarbeiter. In allen Instanzen der rumänischen Gerichte bekam der Arbeitgeber Recht.

Schließlich klagte der Arbeitnehmer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er sah sich in seinem Recht auf Achtung des Privat-und Familienlebens verletzt.

Entscheidung

Die Richter sahen dies jedoch anders und entschieden, dass die private Nutzung des Internets in der Firma kein Menschenrecht ist. Die Klage des Arbeitnehmers wurde damit abgewiesen.

Das Vorgehen des Arbeitgebers ist legitim gewesen und das Verbot der privaten Nutzung der Dienst-PCs zu Recht erfolgt. Den Mitarbeitern war damit eindeutig untersagt gewesen, auf ihrem Firmenrechner privat zu chatten oder zu mailen. Ob das Verbot eingehalten wurde, durfte der Arbeitgeber kontrollieren. Im Verhältnis ist dies angemessen.

Hat der Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich untersagt, rechtfertigt deshalb ein Verstoß die Kündigung.