Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 (BGBl. I Seite 1202) werden hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
- der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für Dezember 2015 – Anlage 1 – und
- der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für Dezember 2015 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) – Anlage 2-
bekannt gemacht (§ 39b Abs. 6 und § 51 Abs. 4 Nr. 1a i. V. m. § 52 Abs. 32a und 37b EStG sowie § 6 Abs. 14 SolzG 1995).
Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines“ wird gesondert hingewiesen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2361 / 15 / 10001 vom 08.09.2015