Rechnung auf Papier: Extrakosten sind unzulässig

Rechnung auf Papier: Extrakosten sind unzulässig

Elektronische Rechnungen sind kostenfrei, zusätzliche Rechnungen auf Papier kosten extra. Dieser Vorgehensweise, die vor allem von Mobilfunkanbietern praktiziert wird, hat der Bundesgerichtshof eine Absage erteilt.

Die Begründung: Es ist die vertragliche Pflicht eines jeden Unternehmens, eine Rechnung in Papierform zu erstellen. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), nach der nur die elektronische Rechnung kostenfrei ist, ist deshalb nicht zulässig.

Ein Unternehmen kann sich nicht darauf verlassen, dass jeder Kunde einen Internetanschluss zur Verfügung hat. Deshalb ist die kostenlose Zusendung von Papierrechnung ohne Aufpreis und ohne, dass der Kunde dies ausdrücklich verlange, vertragliche Pflicht.

Von dieser Pflicht nimmt der Bundesgerichtshof nur die Unternehmen aus, die ihre Dienstleistungen ausschließlich online vertreiben. Im entschiedenen Fall traf dies auf die Beklagte, einen Mobilfunkanbieter, nicht zu.