Renten im Ausland

Österreich und Deutschland intensivieren Informationsaustausch

Die Finanzverwaltungen Österreichs und Deutschlands haben am 27. und 28. Mai 2013 in der Hansestadt Greifswald ihren intensiven Dialog zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitend gezahlten deutschen Renten fortgesetzt. Die Besteuerung der Renten im Ausland wird seit 2009 zentral im Finanzamt Neubrandenburg und den Nebenstellen Rostock, Greifswald, Pasewalk, Schwerin und Malchin durchgeführt.

In den Gesprächen ging es insbesondere um weitere Vereinfachungen des Verfahrens durch eine bessere Einbindung der österreichischen Finanzverwaltung in den Besteuerungsprozess. Gemeinsames Ziel ist es, die Besteuerung für die Betroffenen so einfach und schonend wie möglich zu gestalten.

Die beiden Verwaltungen vereinbarten deshalb unter anderem eine Vernetzung der österreichischen „Auskunftsstelle deutsche Pension“ mit dem Finanzamt Neubrandenburg. Der Austausch von Informationen soll generell und in Einzelfällen wesentlich intensiviert werden. Im Ergebnis können dadurch die Fragen der Betroffenen bereits in Österreich kurzfristig und bürgerfreundlich geklärt werden.

Bund und Länder hatten sich 2008 darauf geeinigt, die Zuständigkeit für die Besteuerung der Renten im Ausland im Finanzamt Neubrandenburg zu bündeln. Mittlerweile kümmern sich insgesamt etwa 250 Mitarbeiter um diesen besonderen Bereich der Steuerverwaltung. In vier Jahren haben sie über 720.000 Steuerbescheide aus Mecklenburg-Vorpommern in mehr als 120 Länder der Welt verschickt.

Pressemeldung Nr. 13/13 – 28.05.2013 – FM – Finanzministerium

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