Renten steigen zum 1. Juli

Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld: In Westdeutschland steigen die Altersbezüge um 2,10 Prozent, in Ostdeutschland um 2,50 Prozent. Grund für die Erhöhung ist die gute wirtschaftliche Lage.

„Für die mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner ist die diesjährige Rentenanpassung eine gute Nachricht. Auch sie profitieren von der guten wirtschaftlichen Lage“, so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die Deutsche Rentenversicherung und das Statistische Bundesamt haben die Rentenanpassung ausgerechnet.

Seit 1957 ist die Rente an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt. Dadurch nehmen die Rentnerinnen und Rentner an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. Nahles unterstrich in einer Pressemitteilung, dass dieses System sich über Jahrzehnte bewährt habe: „Rekordbeschäftigung und steigende Löhne sorgen für verlässliche und nachhaltige Rentenfinanzen.“

Der Osten holt weiter auf
Mit der diesjährigen Anpassung steigt der aktuelle Rentenwert für die ostdeutschen Bundesländer und erreicht 92,6 Prozent des Westwerts. Bisher waren es 92,2 Prozent. Auf Basis der vorliegenden Daten erhöht sich der Rentenwert West von 28,61 Euro auf 29,21 Euro. Der aktuelle Rentenwert Ost steigt von 26,39 Euro auf 27,05 Euro.

Wie genau funktioniert die Rentenanpassung?
Die Renten werden jährlich zum 1. Juli angepasst. Die Anpassung hängt von einigen Faktoren ab: Der wichtigste ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Vorjahr. Die Lohnentwicklung ist deshalb so wichtig, weil die Renten aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden.

Steigen also Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Steigen die Löhne und Gehälter nicht, sind auch keine Rentenerhöhungen zu erwarten. Die für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2015 relevante Lohnsteigerung beträgt 2,08 Prozent in den alten Ländern und 2,50 Prozent in den neuen Ländern.

Das Rentenpaket
Insgesamt hat sich im vergangenen Jahr vieles bei der Rente getan. Nahles verweist in ihrer Mitteilung auf das zum 1. Juli 2014 in Kraft getretene Rentenpaket, mit dem viele Gerechtigkeitslücken geschlossen wurden: „Wir honorieren die Lebensleistung, die Mütter mit der Erziehung ihrer Kinder erbracht haben. Und wir stärken die Anerkennung langer Jahre der Beschäftigung mit Beiträgen für die Rentenversicherung.“

Nicht zuletzt seien die Beiträge zur Rentenkasse zum 1. Januar 2015 gesenkt worden. Die Ministerin erklärt, man sorge damit auch für die jungen Menschen. Denn die junge Generation von Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dürfe nicht überfordert werden.

Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des BMAS.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 20.03.2015