Scheidungskosten: Sind sie steuerlich absetzbar oder nicht?

Scheidungskosten: Sind sie steuerlich absetzbar oder nicht?

Und wieder hat ein Finanzgericht entschieden: Die Kosten einer Scheidung sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Das gilt auch nach der aktuellen Gesetzeslage.

Hintergrund

Die Klägerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für 2014 insgesamt 2.433,65 EUR als Scheidungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als außergewöhnliche Belastungen jedoch ab. Denn nach der seit 2013 geltenden Neuregelung ist die steuerliche Berücksichtigung von Prozesskosten grundsätzlich ausgeschlossen.

Entscheidung

Vor dem Finanzgericht hatte die Klage Erfolg. Nach Ansicht der Richter sind Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens nämlich keine Prozesskosten. Dies ergibt sich zum einen aus der für Scheidungsverfahren geltenden Verfahrensordnung, zum anderen aus der Entstehungsgeschichte der Neuregelung zum Abzugsverbot zu den Prozesskosten.

Deshalb konnte die Klägerin ihre Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.