Berufseinsteiger und Geringqualifizierte befinden sich häufiger in einem scheinselbständigen Vertragsverhältnis als andere Erwerbstätige. Das geht aus einer am 10.01.2017 veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
„Erwerbstätige mit ungünstigeren Arbeitsmarktvoraussetzungen üben mit höherer Wahrscheinlichkeit eine scheinselbständige Beschäftigung aus als andere Erwerbsgruppen“, schreiben die IAB-Arbeitsmarktforscher Hans Dietrich und Alexander Patzina.
Scheinselbständig Beschäftigte erzielen durchschnittlich niedrigere Erwerbseinkommen als Personen, die vergleichbare Tätigkeiten entweder als regulär Selbständige oder in abhängiger Beschäftigung ausüben. Die Einkommensdifferenz beträgt rund 20 Prozent gegenüber abhängig Beschäftigten und 22 Prozent gegenüber Selbständigen.
Der IAB-Studie zufolge waren im Jahr 2014 rund 235.000 Erwerbstätige im Hauptgewerbe als potenziell scheinselbständig Beschäftigte einzustufen. Die Einschätzung basiert dabei auf dem sog. Bundesarbeitsgericht (BAG)-Modell, das sich an der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auf Länder- und Bundesebene orientiert.
In einer früheren IAB-Studie wurden bezogen auf das Jahr 1995 rund 170.000 Erwerbstätige als potenziell scheinselbständig Beschäftigte im Hauptgewerbe eingestuft. „Bei der Bewertung der Befragungsbefunde ist die deutlich gestiegene Zahl der Erwerbstätigen insgesamt sowie insbesondere die steigende Zahl der Solo-Selbständigen zu berücksichtigen“, so Dietrich und Patzina. Der Zuwachs der Zahl scheinselbständig Beschäftigter bleibe klar hinter dem Anstieg der Zahl der Solo-Selbständigen zurück.
Deutlich gesunken ist die Zahl der von den Forschern als potenziell scheinselbständig eingestuften Nebentätigkeiten. Sie ist von 329.00 im Jahr 1995 auf 158.000 im Jahr 2014 zurückgegangen.
Die Studie ist im Internet abrufbar. Sie beruht auf einer telefonischen Befragung von 4.500 Personen, die aus insgesamt 33.000 kontaktierten Personen ausgewählt wurden. 1.500 der 4.500 telefonisch befragten Personen befanden sich in der Grauzone aus abhängiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, die übrigen 3.000 Befragten bildeten die Vergleichsgruppen der Selbständigen und abhängig Beschäftigten.
Quelle: IAB, Pressemitteilung vom 10.01.2017