Schuldzinsenabzug auch für Schuldzinsen zur Finanzierung der Zinsen eines Investitionsdarlehens

Steuerpflichtige hatten ein Darlehen zur Finanzierung von aufgelaufenen Schuldzinsen für ein Investitionsdarlehen aufgenommen.

Sie beantragten den vollen Schuldzinsenabzug ohne Beschränkung gem. § 4 Abs. 4a Satz 5 EStG. Das Finanzamt lehnte den erweiterten Schuldzinsenabzug ab. Demgegenüber folgte das angerufene Finanzgericht der von den Steuerpflichtigen vertretenen Auffassung.

FG Düsseldorf, Urt. v. 29.09.2015, 10 K 4479/11 F, Rev. anhängig, Az. BFH: III R 26/15