SEPA: Neues Verfahren bei Kfz-Steuer

Das SEPA-Verfahren löst die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ab. SEPA steht für die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa und wirkt sich auch auf die Kfz-Zulassung aus.

Da die Kfz-Steuern für Zulassungen im Januar erst im Februar festgesetzt werden, werden ab 1. Januar 2014 die bisherigen Einzugsermächtigungen für die Kfz-Steuer durch das SEPA-Verfahren ersetzt.

Dies bedeutet, dass zukünftig nur noch dann eine Zulassung möglich ist, wenn ein vom Halter sowie vom Zahler (falls voneinander abweichend) unterschriebenes SEPA-Mandat („neue Einzugsermächtigung“ in Papierform unter Angabe von IBAN und BIC) für den Einzug der Kfz-Steuer im Original zusammen mit den Antragsunterlagen vorgelegt wird. Es kann nur ein Original anerkannt werden – ein Fax oder eine Kopie können nicht akzeptiert werden.

Da die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 15. Februar 2014 von den Finanzämtern auf die Zollverwaltung übergeht, ist bis 14. Februar 2014 der Vordruck „Kombi-SEPA-Mandat“ zu nutzen und ab 15. Februar 2014 das „SEPA-Mandat“.

Quelle: Internet auf der Seite der Stadt Salzgitter www.salzgitter.de