SEPA – Umstellung bei der Steuerverwaltung (OFD)

Die OFD Karlsruhe weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass dem Finanzamt erteilte Einzugsermächtigungen automatisch auf SEPA umgestellt werden.

Hintergrund: Ab dem 1.2.2014 werden die bisher bekannten Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Rahmen von SEPA (Single Euro Payments Area) innerhalb der Europäischen Union sowie Island, Monaco, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz vereinheitlicht. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code) abgelöst. Auch das herkömmliche Lastschrifteinzugsverfahren wird durch das SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) abgelöst. Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist das SEPA-Lastschriftmandat.

Hierzu führt die OFD weiter aus: 

Eine Kontinuitätsregelung bestimmt, dass bestehende gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umgewidmet werden. Dieser Weg erspart es den Bürgerinnen und Bürgern, die dem Finanzamt erteilte Einzugsermächtigung durch ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu ersetzen. „Diese Regelung ist praxisgerecht und verhindert unnötigen Aufwand bei Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei den Finanzämtern“, so Andrea Heck, Präsidentin der OFD Karlsruhe.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die bisher ihrem Finanzamt eine Einzugermächtigung erteilt haben, werden ab Oktober 2013 sukzessive durch ein Benachrichtigungsschreiben über die Umwidmung im Rahmen der Kontinuitätsregelung informiert. „Wir wollen unsere Steuerkunden frühzeitig informieren und so für Sicherheit beim Umstieg auf SEPA sorgen“, ergänzte Heck.

Abschließend weist die Präsidentin darauf hin, dass künftig mit den SEPA-Lastschriftmandaten auch steuerliche Nebenleistungen und gemahnte Beträge eingezogen würden. „Auch diese Neuerung dient der Vereinfachung und der Entlastung“, sagte Heck.

Quelle: OFD Karlsruhe online