Bei 35 Prozent der gehandelten Wohnungen habe der Käufer weniger als 95 Prozent der Anteile erworben, bei 36 Prozent mehr als 95 Prozent, führt die Bundesregierung aus. In ihrer Vorbemerkung hatten die Grünen darauf verwiesen, dass bei Share Deals erst ab dem Kauf von 95 Prozent der Anteile die Grunderwerbssteuer anfalle.
Gemessen an der Zahl der Transaktionen zwischen 1999 und 2016 von Wohnungsportfolios über 800 Wohnungen beträgt der Anteil von Share Deals 32 Prozent. Shares Deals würden „in der Regel bei einer Transaktion von besonders vielen Wohnungen getätigt“, schreibt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung verweist zudem auf eine Arbeitsgruppe zu Share Deals, die von der Finanzministerkonferenz der Länder im September 2016 eingerichtet wurde. Sie solle „Lösungsvorschläge“ zu dem Thema erarbeiten. Der Schlussbericht soll laut Bundesregierung möglichst zur Finanzministerkonferenz am 19. Oktober 2017 vorgelegt werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 254/2017