„Share Deals“ am Immobilienmarkt

Berlin: (hib/SCR) Bei 71 Prozent der zwischen 1999 und 2016 gehandelten Wohnungen sind sogenannte Share Deals eingesetzt worden. Die Zahl bezieht sich auf Transaktionen von Wohnungsportfolios ab 800 Wohnungen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11919) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11486) hervor. Bei Share Deals wird nicht Grundbesitz erworben, sondern Anteile an dem grundbesitzenden Unternehmen.

Bei 35 Prozent der gehandelten Wohnungen habe der Käufer weniger als 95 Prozent der Anteile erworben, bei 36 Prozent mehr als 95 Prozent, führt die Bundesregierung aus. In ihrer Vorbemerkung hatten die Grünen darauf verwiesen, dass bei Share Deals erst ab dem Kauf von 95 Prozent der Anteile die Grunderwerbssteuer anfalle.

Gemessen an der Zahl der Transaktionen zwischen 1999 und 2016 von Wohnungsportfolios über 800 Wohnungen beträgt der Anteil von Share Deals 32 Prozent. Shares Deals würden „in der Regel bei einer Transaktion von besonders vielen Wohnungen getätigt“, schreibt die Bundesregierung.

Die Bundesregierung verweist zudem auf eine Arbeitsgruppe zu Share Deals, die von der Finanzministerkonferenz der Länder im September 2016 eingerichtet wurde. Sie solle „Lösungsvorschläge“ zu dem Thema erarbeiten. Der Schlussbericht soll laut Bundesregierung möglichst zur Finanzministerkonferenz am 19. Oktober 2017 vorgelegt werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 254/2017