Steuerabkommen mit Costa Rica (hib)

Deutschland und Costa Rica wollen ihre Wirtschaftsbeziehungen fördern und vertiefen und steuerliche Hemmnisse abbauen.

Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 13. Februar 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drucks 18/2659) eingebracht.

Steuerliche Rahmenbedingungen würden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen bilden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 485