Steuerfreie Grundstücksentnahme nur bei einem Baudenkmal

FG Schleswig-Holstein, Mitteilung vom 03.07.2017 zum Urteil 2 K 26/17 vom 05.04.2017 (nrkr – BFH-Az.: VI R 22/17)

Die steuerfreie Grundstücksentnahme nach § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG ist nur bei einem Baudenkmal möglich. Dies hat der 2. Senat mit Urteil vom 5. April 2017 (Az. 2 K 26/17) entschieden.

Nach Auffassung des erkennenden Senats sprechen der systematische Zusammenhang sowie die Entstehungsgeschichte der Norm – trotz des offenen Wortlauts – für dieses Ergebnis. Der Senat folgt damit der rechtskräftigen Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 15. Mai 2012 (8 K 1936/09, EFG 2012, 1545). In der Literatur ist die Frage umstritten.

Die vom Senat zugelassene Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 22/17 anhängig.

Quelle: FG Schleswig-Holstein, Newsletter II/2017