Steuerrechtsänderungen verabschiedet

Der Finanzausschuss hat am 03.12.2014 den Weg für eine Reihe wichtiger Steueränderungen freigemacht. Sie betreffen Regelungen zur Berufsausbildung, zur steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern und zur privaten Altersvorsorge. Der Ausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/3017,18/3158) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen 15 Änderungsanträge eingebracht, denen der Ausschuss zustimmte.
Neben Regelungen für den EU-Zollkodex ist in dem Gesetz auch die Einführung einer Steuerbefreiungsvorschrift für den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital vorgesehen. Im Bereich des Einkommensteuerrechts soll es steuerliche Erleichterungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben. Für zusätzliche, außergewöhnliche Betreuungsleistungen soll ein Freibetrag von 600 Euro im Jahr eingeführt werden. Dabei geht es um Betreuungskosten, „die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen“. Erstmals sollen damit auch Betreuungskosten „in eng umgrenzten Rahmen steuerlich begünstigt (werden), wenn sie im Privathaushalt des Arbeitnehmers anfallen“.

Neu definiert wurde der Begriff der ersten Berufsausbildung. Bisher sind Ausbildungskosten des Steuerpflichtigen bis zum Abschluss der Erstausbildung bis zu 6.000 Euro als Sonderausgaben abziehbar. Mit der Neuregelung wird vorgeschrieben, dass die Erstausbildung für eine gewisse Dauer angelegt sein muss und die zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln hat. Die Mindestdauer der ersten Berufsausbildung wurde vom Ausschuss per Änderungsantrag von 18 auf zwölf Monate reduziert.

Das Abzugsvolumen für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder private Basisrente) sollte ursprünglich von 20.000 auf 24.000 Euro angehoben werden. Der Finanzausschuss änderte dies ab und koppelte die Förderhöchstgrenze an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung (22.172 Euro). Bei Betriebsveranstaltungen sollen Zuwendungen des Arbeitgebers keinen Arbeitslohn darstellen, wenn ihr Wert 110 Euro nicht übersteigt. Aus der ursprünglichen Freigrenze wurde jedoch per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ein Freibetrag, was für die Betroffenen eine Verbesserung bedeutet.

Die CDU/CSU-Fraktion hob besonders die Änderungen bei der Anerkennung der Berufsausbildung und bei den Regelungen für Betriebsfeiern hervor. Zur Beratung der vielen Vorschläge des Bundesrates habe die Zeit gefehlt. Die Anliegen der Länder würden aber zügig wieder auf die Agenda kommen, etwa Maßnahmen zur Eindämmung unerwünschter Steuergestaltungen. Der Sprecher kündigte eine „sehr zeitnahe“ Beratung im nächsten Jahr an. Die SPD-Fraktion nannte die Änderungen beim INVEST-Zuschuss eine wichtige Weichenstellung. Durch die Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag sei bei der steuerlichen Behandlung von Betriebsfeiern eine für die Arbeitnehmer gute Lösung gefunden worden. Das gelte auch für die Änderungen im Bereich Erstausbildung.

Die Fraktion die Linke nannte die Regelungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf grundsätzlich richtig, aber es handele sich nur um „Stückwerk“. Während die Regelung für Betriebsfeiern auf Zustimmung stieß, kritisierte die Fraktion die Anhebung der Abzugsbeträge für eine Basisversorgung im Alter als Steuerentlastung für Besserverdienende. Diese Ansicht vertrat auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Beide Oppositionsfraktionen kritisierten, dass das sächliche Existenzminium für Kinder in diesem Jahr nicht erhöht worden sei, obwohl dies verfassungsrechtlich geboten sei. Dass der Betrag um 72 Euro zu niedrig sei, bezeichnete die Linksfraktion als verfassungswidrigen Zustand. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, das Zollkodex-Gesetz wäre die letzte Gelegenheit gewesen, das Existenzminimum noch in diesem Jahr anzuheben. Dass die Koalition das nicht getan habe, sei ein „Skandal“.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.12.2014, hib-Nr. 626/2014