Steuervermeidung durch internationale Konzerne – Gesamteuropäische Lösung gefordert

Aggressive Steuerplanung und die Verschiebung der Besteuerungsbasis durch internationale Konzerne (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) erodieren die Unternehmenssteuern in Europa, verzerren den Wettbewerb und verlagern die Steuerlast auf KMUs und Privatpersonen. Doch trotz aller negativen Folgen warnt der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV), Harald Elster, anlässlich des 38. Deutschen Steuerberatertags in Wien vor Überregulierung bei der Bekämpfung und fordert ein gesamteuropäisches Vorgehen.

Der Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden des Europäischen Parlaments schlägt in seinem Berichtsentwurf wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der BEPS-Problematik vor. Elster dämpft jedoch die Erwartungen an die Macht der EU: Ein Mandat für gesetzliche Regelungen im Bereich der direkten Steuern habe die EU nicht, die daher benötigte Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten sei nahezu unmöglich zu erreichen. Die Beseitigung von Unstimmigkeiten zwischen den Steuersystemen, die den Nährboden für BEPS liefern, müsse daher nach Elster in enger Abstimmung zwischen den Staaten und mit einem gemeinsamen Vorgehen angegangen werden.

Den Alternativplänen der EU-Kommission zu einer erhöhten Steuertransparenz im Unternehmenssteuerbereich erteilt Elster eine Abfuhr: Bloße Informationen über Steuerzahlungen würden Unternehmen nicht zu höheren Abgaben bewegen. Moralische Ansprüche, unklare Rechtsbegriffe und Forderungen an Unternehmen, ihren fairen Beitrag zu leisten, seien fehl am Platz. Unsicherheit, Überregulierung und Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen wären die Folgen. Es bedürfe klarer verbindlicher Regelungen.

Die Forderung des DStV lautet daher auch bei der Bekämpfung aggressiver Steuerplanung: Das Steuerrecht muss auf eindeutigen gesetzlichen Grundlagen fußen!

Quelle: DStV, Pressemitteilung vom 05.10.2015