Stipendium verhindert Abzug von Studienkosten

Stipendium verhindert Abzug von Studienkosten

Studienkosten können unter bestimmten Voraussetzungen als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt jedoch nicht, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden.

Hintergrund

Ein Rechtsanwalt hatte für sein Aufbaustudium zum Master of Laws in den USA ein Stipendium erhalten. Von den Kosten für das Auslandsstudium in Höhe von insgesamt ca. 30.000 EUR wurden ihm dadurch 22.000 EUR erstattet.

Trotzdem machte der Rechtsanwalt in seiner Steuererklärung die gesamten Kosten als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit geltend.

Das Finanzamt erkannte dagegen nur die Studienkosten an, die nicht von dem Stipendium gedeckt waren.

Entscheidung

Vor dem Finanzgericht hatte der Rechtsanwalt ebenfalls keinen Erfolg. Die Richter lehnten wie das Finanzamt einen Abzug der gesamten Studienkosten ab und akzeptierten als Werbungskosten nur die Aufwendungen, die über die Erstattungen durch das Stipendium hinausgingen.

Die Begründung: Im Ergebnis hat der Kläger keine Aufwendungen getragen, soweit ihm die Kosten durch das Stipendium steuerfrei erstattet worden waren. In dieser Höhe war er durch die Ausgaben nicht wirtschaftlich belastet gewesen.