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Board of directors-Mitglieder sind nicht versicherungsfrei

Board of directors-Mitglieder sind nicht versicherungsfrei

Kernaussage

Die für die Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht geltenden Ausnahmebestimmungen zur Befreiung von der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung finden auf Mitglieder des board of directors einer US-Kapitalgesellschaft keine entsprechende Anwendung.

Sachverhalt

Die Kläger sind Mitglieder des board of directors der Fastfoodkette McDonald´s, die als Kapitalgesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware/USA mit Zweigniederlassung in München organisiert ist. Die beklagte AOK zog die Kläger zur Zahlung von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung heran. Die Kläger machten geltend, dass Vorstandsmitglieder deutscher Aktiengesellschaften wegen ihrer hohen Einkommen und ihrer faktischen Entscheidungsfreiheit in der Sozialversicherung wie selbstständige Unternehmer behandelt werden und daher nicht versicherungspflichtig seien. Eine Versicherungsfreiheit sei daher für sie ebenso begründet. Die Klage blieb in allen Instanzen ohne Erfolg.

Entscheidung

Die Kläger haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 1 Satz 4 SGB VI und § 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III); die gesetzlichen Vorschriften finden nur auf Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht Anwendung. Eine Äquivalenzregel zu diesen Ausnahmevorschriften ist nicht existent. Eine Tatbestandsgleichbehandlung kann auch nicht aus dem Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag vom 29.10.1954 gemäß dem Gebot der Inländerbehandlung hergeleitet werden. Ferner ist die Niederlassungsfreiheit des Vertrages über die Arbeitsweise der EU auf Gesellschaften aus Drittstaaten nicht anwendbar.

Konsequenz

Ausgehend von einem Einkommen der Vorstandsmitglieder über der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 66.000 EUR jährlich führt die Versicherungspflicht zu einem Jahresbeitrag für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von insgesamt 15.114 EUR, die für jedes Mitglied des board of directors zu zahlen sind.