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Bundesrat will Girokonto für Jedermann

Die Länder möchten für alle Verbraucher einen Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos durchsetzen. Mit ihrem Gesetzentwurf vom 07.06.2013 wollen sie daher Zahlungsdienstleister verpflichten, grundsätzlich allen Verbrauchern ein auf Guthabenbasis geführtes Girokonto einzurichten.

Zur Begründung führen sie aus, dass ein Girokonto Voraussetzung für eine angemessene Teilhabe am Wirtschafts- und Geschäftsleben und daher aus dem Alltag der Menschen nicht mehr wegzudenken ist. Gleichwohl sei bisher einem erheblichen Teil der Bevölkerung der Zugang hierzu versagt.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Deutschen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis (GiroGuBaG) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013