Schlagwort-Archive: Jahren

Nach 100 Jahren endet das Branntweinmonopol am 31.12.2017

Nach 100 Jahren endet das Branntweinmonopol am 31.12.2017

Kernaussage
Zum Ende des Jahres 2017 endet das deutsche Branntweinmonopol. Ab dem Jahr 2018 entfallen damit die staatlichen Subventionen des Bundes für den Branntwein.

Sachverhalt
Nach dem Branntweinmonopolgesetz wurden zuletzt jährlich 80 Mio. EUR Subventionen an die Brennereinen gegeben. Das Gesetz stammte aus dem Jahr 1922 und regelte das im Jahr 1918 von Kaiser Wilhelm II errichtete Branntweinmonopol. Bei der Subvention handelte es sich um eine unzulässige staatliche Beihilfe. Nach dem geltenden EU-Recht dürfen Mitgliedsstaaten grundsätzlich keine staatlichen Beihilfen gewähren, die wie das Branntweinmonopol an die Produktion einer Ware anknüpfen. Die staatlichen Beihilfen für größere landwirtschaftliche Brennereien laufen Ende September 2013 aus. Für Klein- und Obstbrennereien gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2017. Zukünftig wird die Besteuerung des Branntweins im ab 1.1.2018 geltenden Alkoholsteuergesetz geregelt. Eventuell werden auch andere Steuergesetze (z. B. Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, Alkopopsteuergesetz) in das Alkoholsteuergesetz integriert. Erhalten bleibt über das Jahr 2017 hinaus das Abfindungs- und Stoffbesitzbrennen. Die Abfindungsbrennereien stehen nicht unter zollamtlichen Verschluss und dürfen in kleinem Umfang produzieren, wobei sich die Steuer nach der Art und der Menge des angemeldeten Materials bemisst. Die Stoffbesitzbrenner brennen ihren Alkohol aus dem Obst der eigenen Obstwiesen. Im neuen Alkoholsteuergesetz wird ein ermäßigter Steuersatz für die Abfindungs- und Stoffbesitzbrenner gewährt. Ziel ist die Erhaltung der Streuobstwiesen.

Fazit
Die gesetzlichen Neuerungen wurden im breiten Konsens der Parteien erzielt. Einerseits wurde die unzulässige staatliche Beihilfe beseitigt, anderseits gibt es Übergangsfristen und Sonderregelungen für Abfindungs- und Stoffbesitzbrenner, was eine gute Lösung darstellt.