Umsatzsteuer: Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG für die Garantie eines vom Autoverkäufer unabhängigen Wirtschaftsteilnehmers

Mit Urteil vom 16. Juli 2015 (C-584/13, Mapfre asistencia und Mapfre warranty) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) über einen Fall entschieden, in dem ein vom Verkäufer eines Gebrauchtwagens unabhängiger Wirtschaftsteilnehmer mechanische Ausfälle bestimmter Teile eines Gebrauchtwagens gegen Zahlung eines Pauschalbetrags versichert. Diese Dienstleistung stellt nach Ansicht des EuGH einen steuerbefreiten Versicherungsumsatz im Sinne des Artikels 13 Teil B Buchst. a der 6. EG-Richtlinie (seit 1. Januar 2007: Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) dar.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl I Seite 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 15. November 2017 – III C 2 – S-7285 / 07 / 10002 – (2017/0919230); BStBl I S. 1518, geändert worden ist, in Abschnitt 4.10.1 folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) 1Die Dienstleistung eines von einem Kraftfahrzeughändler unabhängigen Wirtschaftsteilnehmers, die darin besteht, gegen Zahlung eines Pauschalbetrags mechanische Ausfälle bestimmter Teile eines Gebrauchtfahrzeugs zu versichern, stellt einen nach § 4 Nr. 10 Buchstabe a UStG steuerfreien Versicherungsumsatz dar (vgl. EuGH-Urteil vom 16. 7. 2015, C-584/13, Mapfre asistencia und Mapfre warranty). 2Zur Verschaffung von Versicherungsschutz durch einen Kraftfahrzeughändler vgl. Abschnitt 3.10 Abs. 6 Nr. 3 und Abschnitt 4.10.2 Abs. 1 Satz 1. 3Zur Garantiezusage eines Autoverkäufers vgl. Abschnitt 4.8.12 Abs. 1 Satz 4.“

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben III C 3 – S-7163 / 07 / 10001 vom 30.11.2017