Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

Belgisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen

Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 – IV A 6 – S-7492 – 13 / 04 -, BStBl I S. 1200) wenden die Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 für Umsätze, dienach dem 31. Juli 2014 ausgeführt werden, Folgendes:

1 Abweichend von Tz. 1 und 4 des o. a. BMF-Schreibens vom 20. Mai 2008 erhöht sich die Wertgrenze für Lieferungen und sonstige Leistungen im belgischen Beschaffungsverfahren von 1.500 Euro auf 2.500 Euro. Im Übrigen wird das belgische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.

2 Für den Beschaffungsauftrag wird der als Anlage beigefügte Vordruck verwendet. Dieser ersetzt den dem o. a. BMF-Schreiben vom 20. Mai 2008 als Anlage beigefügten Vordruck.

Den Vordruck finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 – S-7492 / 08 / 10002 vom 25.07.2014