Umsatzsteuervoranmeldung

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung übermitteln?

Umsatzsteuervoranmeldungen sind durch den Unternehmer oder von einem zu seiner Vertretung Bevollmächtigten zu erstellen und grundsätzlich elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Eine Ausnahme hiervon besteht in der so genannten Kleinunternehmerregelung.

 

Wer ist Unternehmer?

Unternehmer ist, wer selbständig eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt und damit nachhaltig Einnahmen erzielt oder erzielen will.

 

Wer ist Kleinunternehmer?

Ein Unternehmer, der während eines Jahres insgesamt weniger als 17.500 € vereinnahmt, wird vom Finanzamt als so genannter Kleinunternehmer eingestuft. Ein Kleinunternehmer muss dem Finanzamt keine Umsatzsteuervoranmeldungen übermitteln, da auf seine Einnahmen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Steigen die Einnahmen im laufenden Jahr allerdings über 17.500 €, sind spätestens ab dem folgenden Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Werden im laufenden Jahr mehr als 50.000 € vereinnahmt, besteht bereits ab diesem Zeitpunkt eine Anmeldepflicht.

Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt werden?

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des gesetzlich festgelegten Voranmeldungszeitraumes abzugeben.

 

Voranmeldungszeitraum ist entweder der Kalendermonat oder das Kalendervierteljahr. Dies richtet sich nach der Höhe der Steuerschuld:

 

  • Hat die Steuerschuld für das vorangegangene Jahr mehr als 7.500 € betragen, muss monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben werden.
  • Hat die Steuerschuld für das vorangegangene Jahr mehr als 1.000 € aber weniger als 7.500 € betragen, ist nur vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einzureichen.
  • Wurde das Unternehmen neu gegründet, hat der Unternehmer für die ersten beiden Jahre seiner Tätigkeit monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.