Umsatzsteuervoranmeldung ELSTER

Ab dem 1. Januar 2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert per ELSTER übermittelt werden. Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Verpflichtung zur Authentifizierung ist in § 1 Absatz 3 i.V.m. § 6 Absatz 1 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV), zuletzt geändert durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I, Seite 2131), geregelt. (§ 6 Absatz 1 Satz 2 StDÜV entfällt mit Wirkung zum 1. Januar 2013 (BGBl 2011 I, Seite 2131)). Grundsätzlich ist eine vorherige Registrierung im ElsterOnline-Portal erforderlich. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung kann über das ElsterOnline-Portal an das Finanzamt übermittelt werden. Alternativ können Steuererklärungsprogramme kommerzieller Anbieter oder die von der Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellte Software ElsterFormular für die Übermittlung der  Daten genutzt werden. Bitte beachten Sie, dass zum Ende des Jahres aufgrund des erhöhten Registrierungsaufkommens mit Wartezeiten zu rechnen ist. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein, empfehlen wir, die Registrierung demnächst vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass es keine Übergangsphase nach dem 1. Januar 2013 geben wird. Nach diesem Termin ist eine Übermittlung ohne elektronische Authentifizierung nicht mehr möglich!

Weitere Informationen zum Thema  erhalten Sie unter elektronische Steuererklärung

 

Ab 1. Januar 2013 braucht jeder Unternehmer ein ELSTER-Zertifikat – Jetzt die Weichen stellen.

Ab 1.1.2013 ist für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zwingend eine elektronische Authentifizierung gesetzlich vorgegeben.

„Die Authentifizierung dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Übermittlers. Das Verfahren wird dadurch noch sicherer“, so die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.

Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung unter www.elsteronline.de/eportal. „Die Registrierung besteht aus mehreren Schritten und kann bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen. Wer sich erst zum Jahresende registriert, muss Wartezeiten einkalkulieren und riskiert, nicht rechtzeitig auf die neue Übermittlungsart vorbereitet zu sein“, so Frau Heck. Die Oberfinanzdirektion empfiehlt daher dringend, die Registrierung bereits jetzt vorzunehmen.

Insbesondere Arbeitgeber sollten sich dabei für ein „Nicht-persönliches Zertifikat“ (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden.

Eine Anleitung zur Registrierung ist unter www.fa-baden-wuerttemberg.de in der Rubrik ELSTER zu finden.

Unter die neue Rechtslage fallen auch Anträge auf Dauerfristverlängerung und Anmeldungen der Sondervorauszahlung.

 

Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ab dem 1. Januar 2013 nur noch mit Authentifizierung

Die elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen ist ab dem 1. Januar 2013 bundesweit nur noch mit Authentifizierung zulässig. Soweit noch nicht geschehen, sollten sich die betroffenen Unternehmer und Arbeitgeber bereits jetzt elektronisch bei ELSTER registrieren, um das für die Authentifizierung benötigte elektronische Zertifikat zu erhalten.
Bislang können Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen als elektronische Steuererklärungen mit dem Verfahren ELSTER ohne Authentifizierung an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 müssen (Vor-) Anmeldungen aufgrund einer Änderung der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zwingend authentifiziert übermittelt werden.
Für die authentifizierte Übermittlung wird ein elektronisches Zertifikat benötigt. Dieses erhält man durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird empfohlen, sich schon jetzt zu registrieren und die Steuererklärungen authentifiziert zu übermitteln. Das Zertifikat kann auch für weitere Leistungen der Steuerverwaltung verwendet werden.

Bereits jetzt sind Unternehmer und Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihre Steueranmeldungen elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln. Ab dem 1. Januar 2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden.

 

 Steueranmeldungen mit Zertifikat abgeben

Das für die authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhalten Unternehmen und Arbeitgeber im ELSTER-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal in der Rubrik Registrierung. Damit die Steueranmeldungen auch künftig rechtzeitig und richtig an die Finanzverwaltung übermittelt werden, empfiehlt die Oberfinanzdirektion Koblenz allen Unternehmen und Arbeitgebern, die noch kein Zertifikat haben, die Registrierung bereits jetzt schon vorzunehmen.

Das ELSTER-Zertifikat bietet höchste Sicherheit. Bei der authentifizierten Übermittlung ist die elektronische Identität des Datenübermittlers jederzeit feststellbar. Bei der Registrierung sollten sich insbesondere Arbeitgeber für ein „Nicht-persönliches Zertifikat“ (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden.

Weitere Informationen zur verpflichtenden Authentifizierung finden Unternehmer und Arbeitgeber im Internet unter www.elster.de und www.fin-rlp.de/elster.