Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/6283) zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie vorgelegt. Die Richtlinie aus dem Jahr 2014 sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten vor. So sollen durch die Verbesserung des Erwerbs und der Wahrung von Zusatzrentenansprüchen Hindernisse abgebaut werden, die sich aus Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung ergeben können. Der Gesetzentwurf sieht nun vor, die Vorgaben der Richtlinie in das Betriebsrentengesetz zu übernehmen. Im Einkommensteuergesetz soll es Anpassungen bei der Bildung von Pensionsrückstellungen und der Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Unterstützungskassen geben.

Quelle: Deutscher Bundestag