Verbilligte Vermietung an Gesellschafter-Geschäftsführer: Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Verbilligte Vermietung an Gesellschafter-Geschäftsführer: Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Vermietet eine GmbH ein Einfamilienhaus an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer, stellt sich die Frage, ob dadurch eine verdeckte Gewinnausschüttung ausgelöst wird. Abzustellen ist hier auf die Kostenmiete.

Hintergrund

Die Klägerin ist eine GmbH, die ein Einfamilienhaus an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer vermietete. Die vereinbarte Jahresmiete betrug ca. 11.000 EUR. Die Miete entsprach einer Vergleichsmiete. Die Betriebsprüfung nahm trotzdem eine verdeckte Gewinnausschüttung an, da bei einem Einfamilienhaus mindestens die Kostenmiete anzusetzen sei.

Entscheidung

Das Finanzgericht hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Es entspreche der Rechtsprechung des BFH, dass bei der Vermietung eines Wohnhauses an einen Gesellschafter mindestens die Kostenmiete anzusetzen sei. Ein ordentlicher Geschäftsführer sei nämlich nur zu diesem Preis bereit, eine Vermietung vorzunehmen. Da diese Kostenmiete hier nicht vereinbart sei, sondern die Klägerin regelmäßig erhebliche Verluste erwirtschaftet habe, liege eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.