Verbraucherschutz: Countdown für VW-Kunden läuft

Vom VW-Abgasskandal betroffenen Kunden bleibt nicht mehr viel Zeit

vzbv setzt sich für Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch VW ein

vzbv, Pressemitteilung vom 18.09.2017

  • Millionen VW-Kunden könnten zum 31.12.2017 Gewährleistungsansprüche aus dem Diesel-Skandal verlieren. An diesem Tag läuft der von VW erklärte Verzicht auf die Einrede der Verjährung aus. Ein höchstrichterliches Urteil ist bis dahin nicht zu erwarten. Sollten Schäden etwa nachweislich durch Betrug, sittenwidrige vorsätzliche Täuschung oder Kartellabsprachen entstanden sein, könnten auch längere Fristen gelten. Die Rechtslage ist für die Verbraucher derzeit extrem undurchsichtig.
  • Dabei gibt es einen einfachen Weg, die Unsicherheit für die geschädigten Kunden sofort zu reduzieren: Volkswagen kann den drohenden Verfall der Verbraucheransprüche stoppen, indem der Konzern seine Verzichtserklärung erneuert – im Idealfall bis zum Jahr 2021. Denn bis dahin sollte es Urteile des Bundesgerichtshofes geben, die eine klare und eindeutige Rechtslage schaffen.
  • „Volkswagen verhindert, dass das höchstrichterlich geklärt wird“, sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller in der ZDF-Talkshow Maybrit Illner. „Volkswagen hat Verbraucher, seine Kunden, geschädigt und deshalb ist Volkswagen auch in der Pflicht, das wieder gut zu machen“.

Volkswagen hat erklärt, sich bis Ende 2017 nicht auf Verjährung zu berufen, wenn Kunden Ansprüche im Abgasskandal stellen. Die verbleibenden Tage reichen nach Einschätzung des vzbv aber nicht aus, damit die Vielzahl der Geschädigten ihre Ansprüche geltend machen können. Der Grund: Bis dahin werden die ausschlaggebenden und derzeit noch offenen Rechtsfragen nicht geklärt sein. Der vzbv fordert daher von VW, sich auch nach dem 31.12.2017 nicht auf Verjährung zu berufen.

„Volkswagen spielt auf Zeit. Immer mehr Gerichte urteilen zugunsten der Verbraucher. Doch VW zeigt weiterhin kein Einsehen. Bis zu einem Urteil des Bundesgerichtshofs wird es drei bis vier Jahre dauern. Das bedeutet: Viele der 2,4 Millionen betroffenen Verbraucher in Deutschland könnten nicht von einem BGH-Urteil profitieren. VW muss also die Gewährleistung bis Ende 2021 verlängern“, fordert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Dies sind die Forderungen des vzbv an Volkswagen:

Verlängerung der Gewährleistungsfrist

Der vzbv fordert den Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2021, also eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch VW für betroffene Fahrzeuge hinsichtlich aller Gewährleistungsansprüche. Händler müssen das dann gegenüber den Kunden auch umsetzen.

Den Umrüstplan schnell und verbraucherfreundlich umsetzen

VW muss den vom Kraftfahrtbundesamt verlangten Umrüstplan schnell und verbraucherfreundlich umsetzen. Das heißt auch, dass für einen etwaigen kurzfristigen Fahrzeugausfall kostenlos Ersatzfahrzeuge gestellt werden.

Eine umfassende Garantieerklärung abgeben

VW muss eine umfassendere Garantieerklärung als bisher abgeben. Eine solche Erklärung muss Zusagen enthalten, dass

  • keine Nachteile bei Leistung und Kraftstoffverbrauch zu erwarten sind.
  • die Lebensdauer der Motoren und anderer technischer Komponenten nicht verkürzt wird.
  • der Wartungsbedarf nach der Umrüstung nicht steigt.

Verbrauchervertrauen zurückgewinnen

VW muss Kundenvertrauen zurückgewinnen. Betroffene Fahrzeuge müssen zurückgenommen und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, wenn Verbraucher dies fordern.

Schadensersatz leisten

VW muss den betroffenen Verbrauchern Schadensersatz leisten

  • für einen etwaigen höheren Wartungsbedarf.
  • für eine schlechtere Restwertentwicklung im Falle des Wiederverkaufs.
  • für einen etwaigen höheren Verbrauch, etwa von Treibstoff oder AdBlue.

Die Forderungen des vzbv beziehen sich auf mögliche Ansprüche von Käufern von Autos mit dem Motortyp EA 189. Es handelt sich um 1,2-Liter-, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-Motoren. Manipuliert wurden auch Autos weiterer Marken des Konzerns, nämlich Audi, Seat, Skoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Die verlängerte Gewährleistungsfrist soll auch für Kunden gelten, deren Ansprüche bereits verjährt sind.

 Quelle: vzbv