Vereinigtes Königreich wegen Nichteinhaltung der EU-Vorschriften für gekennzeichneten Kraftstoff verklagt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Vereinigte Königreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen unsachgemäßer Anwendung der Vorschriften für die steuerliche Kennzeichnung von Kraftstoff zu verklagen.

Nach den EU-Vorschriften sind Kraftstoffe, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen, mit Farbstoffen zu kennzeichnen. Fischereifahrzeuge beispielsweise können Kraftstoff verwenden, der einem niedrigeren Steuersatz unterliegt; Freizeitboote dagegen müssen Kraftstoff verwenden, auf den der normale Steuersatz erhoben wird.

Nach dem derzeitigen Recht des Vereinigten Königreichs sind die Kraftstoffhändler nicht verpflichtet, getrennte Tanks für gekennzeichneten Kraftstoff, für den ein niedrigerer Steuersatz gilt, und für Kraftstoff, der dem normalen Steuersatz unterliegt, vorzusehen. Dies hat zur Folge, dass Eigentümer von Freizeitbooten häufig nur gekennzeichneten Kraftstoff kaufen können und daher unter Umständen nicht Steuern in der richtigen Höhe bezahlen, da sie Kraftstoff kaufen, der normalerweise für Fischereifahrzeuge bestimmt ist. Dies verstößt nicht nur gegen die EU-Verbrauchsteuervorschriften, sondern ist auch mit der Gefahr hoher Strafen verbunden, wenn private Schiffe bei einer Reise in einen anderen Mitgliedstaat von den örtlichen Behörden kontrolliert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 10.07.2014