Verlängerung ALG I für überwiegend nur kurzfristig Beschäftigte beschlossen

Beschäftigte im Kulturbereich werden längerfristig abgesichert

Für überwiegend kurz befristet Beschäftigte gelten derzeit Sonderregelungen. Diese Regelung ermöglicht einen erleichterten Zugang zu Arbeitslosengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend nur kurz befristete Beschäftigungen ausüben. Der Kulturbereich ist davon intensiv betroffen. Das Bundeskabinett hat am 7. März 2018 (im Zuge eines Gesetzentwurfes zur Verlängerung verschiedener befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht) eine Verlängerung dieser Sonderregelung zum Arbeitslosengeld beschlossen. Insbesondere Künstler und Kreative profitieren von der Vorschrift, die ohne Verlängerung schon Mitte dieses Jahres auslaufen würde.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte: „Mit der Verlängerung wird nun zunächst das Auslaufen der Vorschrift zum 31. Juli dieses Jahres verhindert. Damit ist ein wichtiger erster Schritt zur sozialen Absicherung vieler Kreativer getan. Bis zum Sommer 2021 haben wir jetzt die nötige Zeit, um unter intensiver Einbindung der Verbände eine gute dauerhafte Lösung zu erarbeiten. Die Verbesserung der sozialen Absicherung der Künstler und Kreativen bleibt damit auf der kulturpolitischen Agenda dieser Legislaturperiode.“

In der neuen Koalitionsvereinbarung haben sich die Koalitionsparteien das Ziel gesetzt, eine sachgerechte Anschlussregelung zu schaffen, die den Besonderheiten der Erwerbsbiografien der in der Kultur Beschäftigten hinreichend Rechnung trägt. Die Verlängerung der bisherigen Regelung räumt der künftigen Bundesregierung nun die notwendige Zeit ein, eine solche noch zielgerichtetere Regelung für den Kulturbereich zu entwickeln.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 07.03.2018