Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts des IFRS 15 um ein Jahr beschlossen

Am 22. Juli 2015 hat das International Accounting Standards Board (IASB) einstimmig für die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 Revenue from Contracts with Customers auf den 1. Januar 2018 gestimmt.
Zuvor hatte das IASB am 19. Mai 2015 den Entwurf ED/2015/2 Effective Date of IFRS 15 veröffentlicht und darin eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts um ein Jahr vorgeschlagen. Eine vorzeitige Anwendung von IFRS 15 ist weiterhin zulässig.

Die Pressemeldung ist auf der Internetseite des IASB abrufbar.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 27.07.2015