Vorstoß der Gleichstellungsministerkonferenz zur Abschaffung der Steuerklasse V

Die Mehrheit von 14 der 16 Bundesländer hat sich am 05.09.2013 auf der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister in Magdeburg einer Initiative Schleswig-Holsteins zur Abschaffung der Steuerklasse V angeschlossen. Lediglich Bayern und Sachsen stimmten dem Antrag nicht zu Die Länder fordern die Bundesregierung auf, die Steuerklasse V abzuschaffen und die Steuerklasse III nur noch für solche Paare vorzusehen, bei denen nur eine Person erwerbstätig ist.

Dazu sagte Schleswig-Holsteins Familien- und Gleichstellungsministerin Kristin Alheit: „Ich freue mich sehr über dieses deutliche Zeichen gegen steuerliche Schlechterstellung innerhalb der Ehe, von der nach wie vor typischerweise Frauen negativ betroffen sind. Es passt nicht zu einem zeitgemäßen Rollenverständnis, wenn Einkommensungleichheit von Eheleuten noch verstärkt wird.“

Das geltende Verfahren führe dazu, dass in einer Ehe die Partnerin bzw. der geringer verdienende Partner steuerlich überproportional hoch belastet wird. Dies habe handfeste Nachteile beim Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld zur Folge, die in der Regel auf Grundlage des zuletzt bezogenen Nettolohns berechnet werden. Ferner bewirke die Steuerklasse V derart negative Anreize im Hinblick auf eine Erwerbstätigkeit von Frauen, dass Frauen zum Teil gar keine Arbeit aufnehmen oder beispielsweise dauerhaft Minijobs nachgehen. Dies hat auch geringere Renten zur Folge. Diesen Zustand nannte Ministerin Alheit gesellschaftlich überholt und inakzeptabel.

„Die deutliche Mehrheit auf der Gleichstellungsministerkonferenz zeigt, dass das die steuerliche Behandlung von Ehepaaren nach der Bundestagswahl in jedem Fall auf die Tagesordnung kommen wird. Dies ist ein überaus positives Ergebnis“, sagte Alheit abschließend.

Quelle: MSGFG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 05.09.2013