Zahlungen aus Bonusprogramm einer Krankenkasse mindern nicht Sonderausgaben

Zahlungen, die eine Krankenkasse im Rahmen eines sog. Bonusprogramms an seine Mitglieder leistet, mindern nicht den Sonderausgabenabzug der Basis-Krankenversicherungsbeiträge. Mit dem Bonusprogramm sind nämlich Verpflichtungen des Versicherten verbunden, bestimmte Vorsorgemaßnahmen aus eigener Tasche zu bezahlen.

FG Rheinland Pfalz, Urt. v. 28.04.2015, 3 K 1387/14, EFG 2015, 1357, Revision anhängig, Az. BFH: X R 17/15