Zulässigkeit mehrerer Anschlussprüfungen bei Kleinbetrieben

Auch bei einem Kleinbetrieb kann eine zweite Anschlussprüfung angeordnet werden. Das entschied das Finanzgericht Köln. Die §§ 193 Abs. 1, 194 Abs. 1 Satz 2 AO enthalten keine Regelungen zur Beschränkung der Anzahl von Außen- bzw. Anschlussprüfungen. Das Gericht überträgt damit die jüngste BFH-Rechtsprechung zu Anschlussprüfungen bei Mittelbetrieben auch auf Kleinbetriebe.

Urteil des Finanzgerichts Köln vom 24.5.2017 – 3 K 101/15 –

Vollständiges Urteil