Zumutbare Belastung bei Krankheitskosten

Vor dem Bundesverfassungsgericht wird geprüft, ob bei der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen auf die zumutbare Belastung verzichtet werden kann. Der BFH hatte dies abgelehnt.

BFH, Urt. v. 02.09.2015, VI R 32/13, StBdirekt-Nr. 015819,
Verfassungsbeschwerde anhängig, Az. BVerfG: 2 BvR 180/16