Einkommensteuererklärung


Außergewöhnliche Belastungen

Waren Sie oder Ihr Ehegatte in einem Altenheim, Pflegeheim o. ä. untergebracht, können bis zu 52 € (bei Unterbringung zur dauernden Pflege 77 €) monatlich berücksichtigt werden, wenn in den Heimkosten auch Kosten der Zimmerreinigung, Wäsche, Essenzubereitung enthalten sind.

Beachten Sie bitte: Für den gleichen Zeitraum wird entweder der Höchstbetrag für die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt oder der Höchstbetrag für Heim- oder Pflegeunterbringung gewährt, es sei denn, die Ehegatten waren wegen Pflegebedürftigkeit eines Ehegatten an der gemeinsamen Haushaltsführung gehindert. Die übersteigenden Aufwendungen können bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich berücksichtigt werden.

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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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