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Sie möchten Ihre Einkommensteuererklärung abgeben? Das ist eine gute Entscheidung, denn bei einem Antrag auf Einkommensteuererklärung werden durchschnittlich ca. 1.000 Euro Lohnsteuer erstattet. Sie sollten daher prüfen, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt und dabei möchte ich Ihnen gerne helfen:
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet mit dem 31.05. des Folgejahres. Die Frist verlängert sich automatisch bis zum 30.9., wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird (allgemeine Fristverlängerung) und verlängert sich ohne weiteres bis zum 31.12.
Achtung: Bei verspäteter Abgabe oder bei Nichtabgabe der Einkommensteuererklärung droht ein Verspätungszuschlag bis zu 10 % der Einkommensteuer und auch Zwangsgelder durch das Finanzamt. Auch wenn Sie die Frist versäumt haben, kann sich eine Steuererklärung immer noch für Sie lohnen. Gerne prüfe ich vorab, ob eine Steuererklärung Sie vorteilhaft ist.
Kein Steuerprogramm ersetzt einen Steuerberater (Finanztest 2/2004, S. 46, siehe auch: www.Einkommensteuerprogramm.de). Wer viele Ausgaben hatte sollte mit seiner Einkommensteuererklärung einen Steuerberater aufsuchen. Ein Steuerberater kennt nicht nur alle Steuersparmöglichkeiten, sondern - noch viel wichtiger - er setzt sie auch gegenüber dem Finanzamt durch. Warum, sollen Sie sich mit Steuerformularen oder Steuerprogrammen herum plagen. Selbst Finanzbeamte haben Schwierigkeiten, alle Änderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Warum, sollten Sie sich also jedes Jahr mit den umfänglichen Steuervorschriften quälen? Wir nehmen Ihnen die lästige Arbeit mit der Steuererklärung ab, damit Sie sich mit den schöneren Dingen im Leben beschäftigen können. Nutzen Sie unsere Steuerberatung und
Ermitteln Sie anhand unserer Checkliste (Text) oder Checkliste (Tabelle) die erforderlichen Unterlagen.
Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax (Kopien reichen aus).
Wir prüfen, ob sich eine Einkommensteuererklärung für Sie lohnt.
Falls sich eine Einkommensteuererklärung nicht lohnt, erhalten Sie Ihre Unterlagen ohne Rechnung zurück.
Andernfalls erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung.
Wir übersenden Ihnen die Einkommensteuererklärung mit Steuerberechnung zur Unterschrift.
Das Finanzamt erhält Ihre Einkommensteuererklärung elektronisch per ELSTER.
Sie unterschreiben die Einkommensteuererklärung und leiten diese mit unserem vorbereiteten Anschreiben und Umschlag an das Finanzamt weiter.
Der Steuerbescheid geht uns zu (nur mit Vollmacht). Wenn Sie Steuerbescheid erhalten, dann leiten Sie diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat an mich weiter.
Wir prüfen den Steuerbescheid und legen nach Rücksprache mit Ihnen ggf. Einspruch ein.
Wir garantieren Ihnen: Bei einem Lohnsteuerjahresausgleich (Antragsveranlagung) müssen Sie in keinem Fall mehr bezahlen als Sie vom Finanzamt erstattet bekommen.
Beispiel Steuerberaterhonorarfür eine einfache Einkommensteuererklärung lt. Steuerberatergebührenverordnung
Einkommensteuererklärung (Einkünfte z. B. 29.500 €) gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 - Tab. A 1/10 = 75,80 €
Ermittlung der Einkünfte (Einnahmen z. B. 34.500 €) gemäß § 27 Abs. 1 - Tab. A 2/20 = 83,00 €
Summe netto = 158,80 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 30,17 €
Brutto = 188,97 €
Profitieren Sie jetzt auch von einer professionellen Einkommensteuererklärung und senden Sie eine E-Mail an:
Einkommensteuererklärung@SteuerSchroeder.de
Tipp: Sie können auch noch nach 7 Jahren eine Steuererklärung einreichen und damit eine Steuererstattung erhalten.
Ein Antrag auf Einkommensteuererklärung lohnt sich insbesondere,
wenn Sie während des Jahres Unterbrechungen im Arbeitsverhältnis hatten,
wenn Ihr Arbeitslohns im Laufe des Jahres geschwankt und Ihr Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat,
wenn sich Ihre Steuerklasse geändert hat.
wenn sich die Zahl der Kinderfreibeträge geändert hat oder Kinderbetreuungskosten bzw. Ausbildungskosten entstanden sind. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, dann können Sie einen Freibetrag oder die tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Alleinerziehenden steht ein Entlastungsbetrag zu.
wenn Sie Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre erhalten haben,
wenn Ihnen Werbungskosten entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist (Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro).
wenn Ihnen Sonderausgaben
entstanden sind, für die kein Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen worden ist
(Sonderausgaben über dem Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro).
wenn Sie außergewöhnliche Belastungen geltend machen können (Kosten wegen Krankheit, Scheidung usw.
wenn Sie während des Jahres geheiratet haben (Splittingtabelle),
wenn Sie oder Ihr Ehegatte im Ausland wohnen, Ihre Einkünfte nahezu ausschließlich der deutschen Einkommensteuer unterliegen und Sie bisher keine familienbezogenen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen haben oder steuerfreie Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen hatten,
wenn Ansprüche auf Steuervergünstigungen für selbst genutztes Wohneigentum bestehen;
wenn Verlustabzüge aus anderen Einkunftsarten oder aus Vorjahren berücksichtigt werden können;
wenn Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer (auch bei Spekulationseinkünften) angerechnet werden.
By the way: Einkommensteuererklärung 2005 von George Bush
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater
Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(Lageplan, Anfahrts-/
Wegbeschreibung)
Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112