Einkommensteuererklärung
Nichtbeschäftigung
Standen Sie zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie bitte an, wie lange und warum (z. B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Fügen Sie hierüber – ggf. neben der Bescheinigung über Lohnersatzleistungen – Belege bei (Studienbescheinigung usw.). Krankheitszeiten brauchen Sie nicht anzugeben, wenn das Arbeitsverhältnis während der Erkrankung fortbestanden hat. Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte auch die Zeiten an, in denen Sie ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben.
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Einkommensteuererklärung
Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
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