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In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Betriebshaftpflichtversicherung

Autorin: Rolf Broichhagen
Information

Schadenansprüche von Dritten werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Eine Vielzahl von möglichen Schadenursachen droht jedem Betrieb. Haftungsansprüche gegenüber dem Betriebsinhaber können die Folge sein. Ein Unternehmer ist insbesondere auch für solche Schäden haftungspflichtig, die Anderen durch seine Beschäftigten zugefügt werden. Für Ingenieure, Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte, Lehrer, Steuerberater, Makler und viele Freiberufler und Selbstständige mehr, gibt es spezielle Berufs- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen.

Neben dem Thema der persönlichen Versicherungen ist das der Haftung und der dafür möglichen Haftpflichtversicherung das Wichtigste was im Zusammenhang mit der Frage "Welchen Versicherungsschutz benötige ich mit Beginn meiner Selbstständigkeit?" zu erörtern ist.

Bedenken Sie bitte, dass eine Schadenersatzforderung i.d.R. keine Begrenzung kennt. Schäden, die von Ihnen oder einem Betriebsangehörigen verursacht werden, können Ihre Existenz gefährden.

Wenn Sie in Ihrem künftigen Betrieb Produkte herstellen oder zum Teil verändern, haften Sie gegenüber denen, die ihre Produkte weiterverwenden. Genau wie bei Dienstleistungsunternehmen besteht ihre Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Versicherungsschutz, besonders im Bereich der Produkt- und Umwelthaftung, muss individuell von dem Versicherer für Sie erstellt werden, da die Haftung sehr umfangreich sein kann.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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