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Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Information

Ohne Eigenkapital sollten Sie den Sprung in die Selbstständigkeit auf keinen Fall wagen. Je mehr Sie über Eigenkapital verfügen, desto höher ist Ihr Sicherheitspolster für schlechte Zeiten.

Sie können Eigenkapital einbringen

  • in Form von Kapital oder

  • Sacheinlagen.

Sacheinlagen sind neben Gegenständen des Anlagevermögens (Maschinen, Einrichtungen, Fuhrpark usw.) auch immaterielle Güter (Patente oder Rechte anderer). Insbesondere in der Gründungspraxis stellt die Bewertung der Sacheinlagen oftmals ein Problem dar. Ggf. ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Existenzgründer betrachten den Wert ihrer Sacheinlagen im Regelfall höher als Geldinstitute, öffentliche Bewilligungsstellen, mögliche Gesellschafter usw. Ihr Unternehmen ist gerade in der Startphase umso widerstandsfähiger, je mehr Eigenkapital von Ihnen eingebracht werden kann. Die angemessene Höhe des Eigenkapitals (Finanzierungsgrundsätze) beträgt etwa 25 %.

Eigenkapitalquellen

  1. Verwandte oder Freunde

    Soweit Ihr Eigenkapital nicht ausreicht, sollten Sie überprüfen, ob sich möglicherweise Verwandte und andere Personen am künftigen Unternehmen mit haftendem Kapital beteiligen oder mögliche Teilhaber Wagniskapital zur Verfügung stellen.

  2. Kapitalbeteiligungsgesellschaften

    Diese Gesellschaften können öffentlich gefördert oder privat sein und stellen Eigenkapital zur Verfügung. Sie beteiligen sich jedoch nur für eine bestimmte Zeit - in der Regel zehn Jahre - an einem Unternehmen. Während dieser Laufzeit ist das eingebrachte Kapital entweder nach einem festgelegten Prozentsatz zu verzinsen oder es wird ein Beteiligungsentgelt bzw. eine Beteiligung der Gesellschaft am Gewinn vereinbart.

  3. ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm (EKH)

    Die Bundesregierung bietet ein spezielles Förderprogramm an, das Existenzgründern zu haftenden Eigenmitteln verhelfen soll. Danach kann ein Existenzgründer einen Kredit von bis zu 500.000,00 EUR zur Einbringung als Eigenkapital erhalten. Gefördert werden u.a. der Kauf betrieblich genutzter Gebäude und Grundstücke, die Vornahme baulicher Investitionen, der Kauf von Maschinen, Einrichtungsgegenständen und Kraftfahrzeugen oder der Übernahmepreis.

    Die Laufzeit des Darlehns beträgt 20 Jahre, davon sind in den ersten 10 Jahren keine Tilgungen zu leisten. Das Darlehn wird in den ersten zwei Jahren zinsfrei gestellt, danach ist ein gestaffelter Zinssatz zu zahlen.

  4. Weitere Fördermittel

    Dafür gibt es Spezialisten bei Bankinstituten oder eigenständige Beraterfirmen. Einen ersten Überblick der aktuell aufgelegten Programme von EU, Bund und Ländern finden Sie im Internet unter: www.foerderdatenbank.de

Nähere Auskünfte sind unter anderem auch bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer zu erhalten.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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