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Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Führen durch Zielvereinbarung

Information

Eine Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter in einem gesteckten Rahmen angemessen zu führen, ist das Führen durch Zielvereinbarung. Das heißt konkret, dass Sie mit Ihren Mitarbeitern bestimmte Ziele absprechen, die diese in einem bestimmten Zeitraum zu erfüllen haben. Regelmäßige Mitarbeitergespräche jenseits des Tagesgeschäftes haben sich hier als nützlich erwiesen.

Ziehen Sie regelmäßig mit den Mitarbeitern eine Art Zwischenbilanz und fragen Sie:

  • Was läuft bei uns gut?

  • Was könnte besser laufen?

  • Welche Vorschläge und Ideen haben die Mitarbeiter zur Verbesserung?

Erarbeiten Sie gemeinsam darauf aufbauend unternehmerische Ziele. Sie sollten am besten schriftlich festgelegt werden. Die Laufzeit sollte dabei nicht länger als ein Jahr betragen. Es können auch - wenn nötig - Zwischenziele formuliert werden.

Wichtig ist, dass im Rahmen eines Zielvereinbarungsgespräches zwischen Ihnen und dem jeweiligen Mitarbeiter exakt festgelegt wird,

  • was,

  • wie gut,

  • wie oft,

  • bis wann,

  • mit welchem Aufwand

erledigt werden muss.

1. Übertragung von Kompetenz

Eine Voraussetzung für ein solches Führen durch Ziele ist die Delegation von Verantwortung und die gleichzeitige Übertragung von Kompetenzen. Delegation lässt sich realisieren durch Anweisen oder Anlernen der Mitarbeiter in der jeweiligen Aufgabensituation.

2. Kontrolle von Zielen

Die Kontrolle gesetzter Ziele kann in einem Soll/Ist-Vergleich stattfinden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass bei der Zielsetzung bestimmte Standards vereinbart werden. Wenn Sie bei Ihren Mitarbeitern bestimmte Fehler feststellen, dann sollten Sie diese sinnvollerweise nicht nur analysieren, sondern über Lösungen sprechen. Denken Sie daran, dass positive Kritik fördert, negative Kritik verunsichert und keine Kritik das Gefühl vermittelt, übersehen zu werden.

3. Motivationshilfe

Zielvereinbarungen können als Mittel der Motivationsförderung eingesetzt werden, wenn die Zielerreichung mit einem Anreiz für den Arbeitnehmer verbunden ist. Hierbei bietet sich insbesondere ein monetärer Anreiz an, wie z.B. eine Gewinnbeteiligung oder eine Prämie.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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