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Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Industrie- und Handelskammer

Die Verwaltung und Interessenvertretung der Selbstständigen erfolgt über eine Zwangsmitgliedschaft in der jeweiligen Berufskammer. Die Gewerbetreibenden eines Bezirks sind in der Industrie- und Handelskammer (IHK) organisiert, es sei denn es handelt sich um einen Handwerksbetrieb, für den grundsätzlich die jeweilige Handwerkskammer zuständig ist.

Andere Berufskammern sind z.B. die Rechtsanwaltskammer oder die Ärztekammer. Rechtsform der Organisation ist jeweils eine juristische Person (Körperschaften) des öffentlichen Rechts.

Aufgaben der Industrie- und Handelskammern sind u.a.:

  • die Vertretung der Interessen der Gewerbetreibenden gegenüber den kommunalen Behörden oder in der Politik

  • die Förderung der regionalen gewerblichen Wirtschaft

  • Vorschläge, Gutachten und Berichte über ihren Zuständigkeitsbereich für Gesetzgebungsvorhaben, Gerichte, Behörden usw. zu verfassen

  • die Durchführung von überbetrieblichen Ausbildungen

  • die Bestellung von Sachverständigen

  • die Abnahme von Prüfungen zur Berufsausbildung.

Nicht zu den Aufgaben der IHK gehört die Wahrnehmung von sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Interessen der Mitglieder.

Die Industrie- und Handelskammer finanziert sich durch die Mitgliedsbeiträge. Sämtliche Industrie- und Handelskammern Deutschlands sind im Deutschen Industrie- und Handelstag als Dachverband zusammengeschlossen.

Praxistipp:

Die IHKs führen regelmäßig Seminare für Existenzgründer (ihres Zuständigkeitsbereiches) durch. Zudem geben sie in vielen Bereichen der Existenzgründung individuelle Auskunft bzw. führen individuelle Beratungen durch.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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