Rechnungswesen Lexikon

Rechnungswesen Lexikon: Rechnungswesen verstehen - Grundlagen & Themen einfach & verständlich erklärt.



Ertrag

1. Allgemeines

Der Erfolg eines Unternehmens ergibt sich regelmäßig aus der Differenz zwischen Aufwand und Ertrag. Als Ertrag bezeichnet man dabei die in Geld bewertete Menge an Gütern oder Dienstleistungen, die das Unternehmen in einer bestimmten Berichtsperiode produziert hat. Erträge führen regelmäßig zu einer Erhöhung des Geld- bzw. Sachvermögens.

E r t r a g = U m s a t z ?

Der Ertrag kann durchaus dem Umsatz entsprechen. Dies ist in der betrieblichen Praxis aber eher selten der Fall. Dies resultiert daraus, dass nicht unbedingt alles, was ein Unternehmen in einer Periode produziert hat, auch verkauft wird und damit Erlöse (in gleicher Höhe) generiert. Andererseits können auch bereits in früheren Perioden (Geschäftsjahren) produzierte und auf Lager genommene Produkte in der aktuellen Zeitperiode verkauft werden.

Erträge sind in der Finanzbuchführung der in Geld bewertete Wertzugang einer Zeit- bzw. Berichtsperiode (i.d.R. Geschäftsjahr). Sie sind betriebswirtschaftliche Geschäftsvorgänge, die das Netto- oder Reinvermögen eines Unternehmens erhöhen.

2. Ertragsarten

Grundsätzlich werden zwei Arten von Erträgen unterschieden:

  • Zweckerträge (Betriebserträge)

  • Neutrale Erträge

Die nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die unterschiedlichen Ertragsarten:

Abbildung: Ertragsarten

Darstellung der verschiedenen Ertäge

2.1 Zweck-/ Betriebserträge

Zweck- bzw. Betriebserträge sind regelmäßig anfallende Erträge aus Leistungen, die dem jeweiligen Unternehmenszweck dienen - also insbesondere der Verkauf von Produkten und / oder Dienstleistungen.

2.2 Neutrale Erträge

Als neutrale Erträge werden all diejenigen Erträge eines Unternehmens bezeichnet, die nichts mit der eigentlichen Betriebszweck zu tun haben. Innerhalb der neutralen Erträge unterscheidet man zwischen:

  • Betriebsfremden Erträge

  • Periodenfremden Erträge

  • Außerordentlichen Erträge

In der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) wird darüber hinaus differenziert nach:

  • Erträgen des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

    (G+V-Position 14 beim Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB bzw. G+V-Position 13 beim Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB) und

  • dem außerordentlichen Ergebnis

    (G+V-Position 17 beim Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB bzw. G+V-Position 16 beim Umsatzkostenverfahren § 275 Abs. 3 HGB) unterschieden.

(Eine detaillierte Auflistung finden Sie im Stichwort Aufwand.)

In der kurzfristigen Erfolgsrechnung (interne Berechnungen) des Unternehmens ist grundsätzlich nur der Betriebsertrag zu übernehmen, alle anderen Erträge sind als neutrale Erträge zu behandeln und auszusondern.

Nach dem Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) dürfen in der Buchführung des Unternehmens und bei der Bilanzierung die Erträge erst dann erfasst werden, wenn diese auch tatsächlich realisiert sind.

Beispiel:

Eine Forderung mit Ertragsausweis wird erst dann bilanziert, wenn der Lieferant bzw. der Leistende das für die Erfüllung des zugrundeliegenden Vertrages Erforderliche getan hat und die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den empfangenden Vertragspartner übergegangen ist.

Zu beachten ist aber, dass nach dem Realisationsprinzip Erträge aus so genannten schwebenden Geschäften nicht ausgewiesen (bzw. als realisiert behandelt) werden dürfen.

Das Handelsrecht sieht in seinem Gliederungsschema (§ 275 HGB) beim Gesamtkostenverfahren folgende Differenzierungen von Erträgen (Ertragskategorien) vor:

  1. originär betriebliche Erträge

    • Umsatzerlöse

    • Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen

    • andere aktivierte Eigenleistungen

  2. sonstige betriebliche Erträge

    • Sammelposten für alle betrieblichen Erträge, die nicht unter anderen Ertragsposten auszuweisen sind

  3. Finanzerträge

    • Erträge aus Beteiligungen

    • Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

    • sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Verbuchung selbst macht in der täglichen betrieblichen Praxis keinerlei Schwierigkeiten. Wichtig ist aber, wie bei den neutralen Aufwendungen, dass die einzelnen Erträge den richtigen Konten zugeordnet werden. Dabei sollte jede Buchung mit ausreichend erläuterndem Text versehen und die zu Grunde liegenden Buchungsbelege genau bezeichnet werden. Nur so ist sichergestellt, dass die Tatbestände zu einem späteren Zeitpunkt (nicht zuletzt auch von Außenstehenden wie Buchprüfern oder Beratern) nachvollzogen werden können.

3. Erfolgsermittlung

Um den Erfolg eines Unternehmens zu ermitteln, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Aufwand und Ertrag einander gegenübergestellt. Als Aufwand bezeichnet man den Geldwert aller Güter und Leistungen, die im Unternehmen vor allem für die Produktion und den sonstigen Leistungsverzehr ge- bzw. verbraucht werden.

Darunter fallen beispielsweise

  • das eingesetzte Material (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)

  • die Personalkosten (Löhne, Gehälter, gesetzlicher und freiwilliger Sozialaufwand)

  • Abschreibungen

  • Steuern und andere öffentliche Abgaben

  • Zahlungen für Zinsen, Mieten, Pachten und Versicherungsbeiträge

Der Ertrag besteht in erster Linie aus den Umsatzerlösen (einschließlich sonstiger erbrachter Leistungen). Hinzu kommen gegebenenfalls Erträge aus Beteiligungen und erhaltene Zinsen. Weitere Erträge können sich beispielsweise beim gewinnbringenden Verkauf von Vermögensgegenständen (z.B. von Grundstücken, Gebäuden, Anlagegüter, etc.) und aus der Auflösung von Rückstellungen verschiedenster Art ergeben.

Damit die Stärken und Schwächen im Unternehmen erkannt werden können, sollte im innerbetrieblichen Rechnungswesen - abhängig von der Betriebsgröße - eine weitgehendere Aufgliederung der Aufwands- und Ertragszahlen vorgenommen werden. Die laufende Verfolgung der Ertrags- und Aufwandsentwicklung ist eine wesentliche Informationsquelle für die Geschäftsleitung. Aus ihr ergeben sich auch wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Preis- und Produktpolitik des Unternehmens.

Die Vorausschätzung (Budgetierung) von zukünftigen Aufwendungen und Erträgen stellt darüber hinaus ein wichtiges Element der Unternehmensplanung dar (Finanzplanung, Umsatz- und Ertragsplanung, etc.).

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